Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Gültig für die Unternehmungen der ppmc group:
ppmc analytics ag
Industriestrasse 56
9491 Ruggell
Fürstentum Liechtenstein
ppmc Swiss AG
c/o steuerpartner ag
Vadianstrasse 44
9000 St. Gallen
Schweiz
ppmc Austria GmbH
Pfister 1267
6863 Egg
Österreich
§ 1 Allgemeine Grundlagen / Geltungsbereich
1.1 Für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer gelten ausschliesslich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Massgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.
1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, selbst wenn bei Zusatzverträgen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird.
1.3 Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind ungültig, es sei denn, diese werden vom Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich anerkannt.
1.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
1.5 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschliesslich gegenüber Unternehmern im Sinne der jeweils anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.
§ 2 Umfang des Dienstleistungsauftrages
2.1 Der Umfang eines konkreten Dienstleistungsauftrages wird im Einzelfall vertraglich vereinbart.
2.2 Der Auftragnehmer ist berechtigt, die ihm obliegenden Aufgaben ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen. Die Bezahlung des Dritten erfolgt ausschliesslich durch den Auftragnehmer. Zwischen dem Dritten und dem Auftraggeber entsteht kein direktes Vertragsverhältnis.
2.3 Der Auftraggeber verpflichtet sich, während sowie bis zum Ablauf von drei Jahren nach Beendigung dieses Vertragsverhältnisses keine Geschäftsbeziehung zu Personen oder Gesellschaften einzugehen, deren sich der Auftragnehmer zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten bedient hat. Der Auftraggeber wird diese Personen und Gesellschaften insbesondere nicht mit solchen oder ähnlichen Dienstleistungen beauftragen, die auch der Auftragnehmer anbietet.
§ 3 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
3.1 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen bei Erfüllung des Dienstleistungsauftrages an seinem Geschäftssitz ein möglichst ungestörtes, dem raschen Fortgang des Dienstleistungsprozesses förderliches Arbeiten erlauben.
3.2 Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer über vorher durchgeführte oder laufende Dienstleistungen, soweit diese für das Projekt relevant sind.
3.3 Der Auftraggeber stellt alle für die Durchführung des Dienstleistungsauftrages erforderlichen Unterlagen, Informationen und Daten rechtzeitig zur Verfügung.
3.4 Der Auftraggeber informiert seine Mitarbeiter sowie gegebenenfalls vorhandene Arbeitnehmervertretungen rechtzeitig über die Tätigkeit des Auftragnehmers.
§ 4 Projektverzögerungen durch fehlende Mitwirkung
4.1 Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht oder nicht rechtzeitig nach, verlängern sich vereinbarte Leistungsfristen entsprechend.
4.2 Der Auftragnehmer ist berechtigt, den durch die Verzögerung entstehenden Mehraufwand gesondert zu verrechnen.
4.3 Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung begründen keinen Verzug des Auftragnehmers.
§ 5 Sicherung der Unabhängigkeit / Abwerbeverbot
5.1 Die Vertragsparteien verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität.
5.2 Die Vertragsparteien treffen alle Vorkehrungen, die geeignet sind, die Unabhängigkeit der Mitarbeiter und beauftragten Dritten des Auftragnehmers zu sichern.
5.3 Der Auftraggeber verpflichtet sich, während der Laufzeit des Dienstleistungsauftrages sowie für einen Zeitraum von 12 Monaten nach dessen Beendigung keine Mitarbeiter oder freien Mitarbeiter des Auftragnehmers direkt oder indirekt abzuwerben oder zu beschäftigen. Im Falle eines Verstosses verpflichtet sich der Auftraggeber zur Zahlung eines pauschalierten Schadenersatzes in Höhe eines Jahresbruttogehalts des betreffenden Mitarbeiters bzw. eines entsprechenden marktüblichen Jahresvergütungsbetrages. Die Geltendmachung weitergehender Schadenersatzansprüche bleibt hiervon unberührt.
§ 6 Leistungsänderungen / Change Requests
6.1 Änderungen oder Erweiterungen des vereinbarten Leistungsumfangs bedürfen einer gesonderten Vereinbarung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer.
6.2 Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber über die Auswirkungen auf Zeitplan, Ressourcen und Kosten.
6.3 Zusätzlicher Aufwand kann gesondert verrechnet werden.
§ 7 Berichterstattung / Durchführung
7.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, über den Fortschritt der Arbeiten regelmäßig Bericht zu erstatten.
7.2 Wenn ein Schlussbericht vereinbart wurde, wird dieser zeitnah nach Projektabschluss übermittelt.
7.3 Der Auftragnehmer ist bei der Durchführung seiner Tätigkeit weisungsfrei und handelt eigenverantwortlich. Er ist an keinen bestimmten Arbeitsort und keine bestimmte Arbeitszeit gebunden.
§ 8 Schutz des geistigen Eigentums
8.1 Die Urheberrechte an den vom Auftragnehmer erstellten Werken (insbesondere Analysen, Berichte, Konzepte, Programme, Modelle oder Dokumentationen) verbleiben beim Auftragnehmer.
8.2 Der Auftraggeber erhält ein nicht ausschließliches Nutzungsrecht an den Arbeitsergebnissen, soweit dies zur Nutzung für den vereinbarten Vertragszweck erforderlich ist.
8.3 Eine Weitergabe oder Vervielfältigung der Arbeitsergebnisse bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.
8.4 Ausgenommen hiervon sind individuell für den Auftraggeber erbrachte Consulting- und Implementierungsleistungen, insbesondere Arbeiten im Zusammenhang mit Softwarelösungen von Drittanbietern wie beispielsweise QlikTech.
8.5 Sämtliche zugrunde liegenden Methoden, Frameworks, Modelle, Templates, Algorithmen und sonstiges generisches Know-how verbleiben beim Auftragnehmer.
8.6 Der Auftragnehmer ist berechtigt, allgemeine Projekterfahrungen, Methoden und Best Practices aus Projekten auch für andere Kunden zu verwenden, sofern dabei keine vertraulichen Informationen des Auftraggebers offengelegt werden.
§ 9 Nutzung von Daten / AI
9.1 Der Auftragnehmer kann im Rahmen seiner Leistungen statistische Methoden, Datenanalysen, Machine-Learning-Modelle sowie automatisierte Analyseverfahren einsetzen.
9.2 Die vom Auftraggeber bereitgestellten Daten bleiben Eigentum des Auftraggebers.
9.3 Der Auftragnehmer ist berechtigt, anonymisierte und aggregierte Erkenntnisse zur Verbesserung seiner Methoden zu verwenden.
9.4 Analysen oder Prognosen stellen keine Garantie für wirtschaftliche Ergebnisse dar.
§ 10 Datensicherung / Datenverantwortung
10.1 Der Auftraggeber ist für die ordnungsgemässe Sicherung seiner Daten verantwortlich.
10.2 Der Auftragnehmer haftet nicht für Datenverluste, sofern diese bei ordnungsgemässer Datensicherung vermeidbar gewesen wären.
§ 11 Software / Plattformen
11.1 Im Rahmen von Projekten können Softwarelösungen oder Cloud-Dienste von Drittanbietern eingesetzt werden.
11.2 Für solche Systeme gelten ergänzend die Lizenzbedingungen der jeweiligen Anbieter.
11.3 Der Auftragnehmer haftet nicht für Ausfälle oder Einschränkungen solcher Systeme.
§ 12 Gewährleistung
12.1 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, bekannt gewordene Mängel seiner Leistungen zu beheben.
12.2 Dieser Anspruch des Auftraggebers erlischt nach sechs Monaten nach Erbringen der jeweiligen Leistung.
§ 13 Haftung / Schadenersatz
13.1 Der Auftragnehmer haftet dem Auftraggeber für Schäden - ausgenommen für Personenschäden - nur im Falle groben Verschuldens (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit). Dies gilt sinngemäss auch für Schäden, die auf vom Auftragnehmer beigezogene Dritte zurückgehen.
13.2 Schadenersatzansprüche des Auftraggebers können nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens aber innerhalb von drei Jahren nach dem anspruchsbegründenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden.
13.3 Der Auftraggeber hat den Nachweis zu erbringen, dass ein Schaden auf ein Verschulden des Auftragnehmers zurückzuführen ist.
13.4 Die Gesamthaftung des Auftragnehmers aus einem Auftrag ist – soweit gesetzlich zulässig – auf den Gesamtwert des jeweiligen Projektes begrenzt.
§ 14 Geheimhaltung / Datenschutz
14.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur strikten Vertraulichkeit über sämtliche im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen Informationen.
14.2 Diese Verpflichtung gilt insbesondere für Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie sämtliche Daten des Auftraggebers.
14.3 Der Auftragnehmer ist von der Geheimhaltungspflicht gegenüber allfälligen Gehilfen und Stellvertretern, denen er sich bedient, entbunden. Er hat die Schweigepflicht aber auf diese vollständig zu überbinden und haftet für deren Verstoss gegen die Verschwiegenheitsverpflichtung wie für einen eigenen Verstoss.
14.4 Die Geheimhaltungspflicht gilt auch über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus.
14.5 Der Auftragnehmer ist berechtigt, personenbezogene Daten im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze zu verarbeiten.
§ 15 Honorar / Zahlungsbedingungen
15.1 Der Auftragnehmer erhält das vereinbarte Honorar gemäß der jeweiligen Projektvereinbarung.
15.2 Der Auftragnehmer ist berechtigt, dem Arbeitsfortschritt entsprechend Zwischenabrechnungen zu legen und Akontozahlungen zu verlangen.
15.3 Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen netto ab Rechnungsdatum zu begleichen.
15.4 Reise-, Spesen- und sonstige Aufwendungen werden gesondert verrechnet.
15.5 Unterbleibt die Ausführung des vereinbarten Werkes aus Gründen, die auf Seiten des Auftraggebers liegen, behält der Auftragnehmer den Anspruch auf das vereinbarte Honorar abzüglich ersparter Aufwendungen.
15.6 Im Falle der Nichtzahlung von Zwischenabrechnungen ist der Auftragnehmer von seiner Verpflichtung, weitere Leistungen zu erbringen, befreit. Die Geltendmachung weiterer aus der Nichtzahlung resultierender Ansprüche wird dadurch aber nicht berührt.
§ 16 Vertragsdauer
16.1 Dieser Vertrag endet grundsätzlich mit dem Abschluss des Projekts.
16.2 Der Vertrag kann aus wichtigem Grund jederzeit von beiden Seiten ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist beendet werden.
§ 17 Referenznennung
17.1 Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Auftraggeber nach Abschluss eines Projektes als Referenz zu nennen und dessen Unternehmensnamen sowie Logo zu Marketing- und Vertriebszwecken zu verwenden (z.B. Website, Präsentationen oder Referenzlisten), sofern der Auftraggeber dem nicht ausdrücklich schriftlich widerspricht.
§ 18 Elektronische Rechnungslegung
18.1 Der Auftragnehmer ist berechtigt, dem Auftraggeber Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln. Der Auftraggeber erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch den Auftragnehmer ausdrücklich einverstanden.
§ 19 Höhere Gewalt
19.1 Ereignisse höherer Gewalt entbinden die betroffene Partei für die Dauer der Auswirkungen von ihren Leistungspflichten.
19.2 Als höhere Gewalt gelten insbesondere Naturkatastrophen, Streiks, behördliche Massnahmen, Pandemien oder schwerwiegende Störungen der IT-Infrastruktur.
§ 20 Schlussbestimmungen
20.1 Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
20.2 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
20.3 Für die Vertragsbeziehung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer gilt ausschliesslich das Recht des Sitzlandes des Auftragnehmers.
20.4 Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht am Sitz des Auftragnehmers.



